Honorare, Buyouts und Nutzungsrechte

Honorare und Nutzungsrechte lassen sich nicht pauschal festlegen. Erfahrung, Produktion, Einsatz und geplante Nutzung müssen für das konkrete Projekt betrachtet werden.

Was das Honorar beeinflusst

Für die Kalkulation werden die Erfahrung des Talents, die Produktion und die geplante Nutzung gemeinsam betrachtet. Deshalb kann dieselbe Person je nach Einsatz und Rechteeinräumung unterschiedliche Konditionen haben.

Was ein Buyout beschreibt

Für die Rechteplanung reicht eine allgemeine Angabe wie „online“ nicht aus. Benötigt werden Nutzungsdauer, Medium und Nutzungsraum – zum Beispiel TV oder Print sowie Deutschland, DACH oder international.

VELMA als Orientierung

Zur Orientierung arbeitet Just In Cast mit der VELMA-Buyoutliste, einer Richtwerttabelle für Nutzungsarten und Regionen. Sie ersetzt keine individuelle Kalkulation und ist insbesondere bei heutigen Social-Media-Nutzungen nicht immer eins zu eins übertragbar.

Mögliche Zusatzkosten

Neben dem eigentlichen Einsatz können Reise, Unterkunft, Verpflegung und die vereinbarten Rechte eigene Kostenpositionen bilden. Diese Punkte sollten vor der Auswahl transparent im Briefing beziehungsweise Angebot stehen.

Option und verbindliche Buchung

Eine Option ist noch keine verbindliche Buchung. Verbindlich wird die Buchung erst, wenn der Buchungsprozess abgeschlossen ist. Termin-, Orts- oder Umfangsänderungen, Umbuchungen und Absagen richten sich nach den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen.

Angaben für die Anfrage

  • Erfahrung und gewünschte Talentart
  • Art und Größe der Produktion
  • Einsatzhonorar beziehungsweise Budget
  • Nutzungsdauer
  • Medium beziehungsweise Nutzungsart
  • Nutzungsraum
  • Reise, Unterkunft und weitere Nebenkosten